Eingruppierungsregelungen im Rahmen der Überleitung in den TVöD (VKA) zur Entgeltordnung der Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (AVO)
Übergangsregelungen zur Entgeltordnung der Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (AVO) für Dienstverhältnisse, die im Zeitraum 2005-2019 von AVO-Änderungen betroffen waren
Die offiziellen Gesetz- und Mitteilungsblätter des Bistums Osnabrück und des Bistums Münster mit Anordnungen der Bischöfe und Generalvikare
Unter diesem Link finden Sie das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Bistum Osnabrück, Diözesane Koordinationsstelle zur Prävention
Leitung Hermann Mecklenfeld (Telefon 0541 3264774)
Offizialat Vechta, Prävention von Macht-Missbrauch und sexualisierter Gewalt
Leitung Volker Hülsmann (Telefon 04441 872-150)
Aktuelle datenschutzrechtliche Regeln für kirchliche Einrichtungen; siehe auf der Website den Menüpunkt „Recht“ mit Veröffentlichungen für das Bistum Osnabrück und das Offizialat Vechta. Diözesandatenschutzbeauftragter für beide Regionen ist Andreas Mündelein (Kontakt siehe dort im Impressum)
Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Kirchenvermögen und Anweisungen für die Praxis im Bistum Osnabrück und im Offizialat Vechta
Das Kirchenrecht der katholischen Kirche (CIC 1983) auf Deutsch und Lateinisch