Bericht der 158. KODA-Sitzung
Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta tagte am 3. Juni 2026 im LidiceHaus in Bremen. Zentrales Beratungsthema war die Flexibilisierung der Regelungen zum Sabbatjahr (§ 6A AVO). Die Kommission sieht hierzu weiteren Klärungs- und Abstimmungsbedarf und hat den Fachausschuss Arbeitszeitflexibilisierung beauftragt, die Thematik vertieft zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.
Darüber hinaus wurden mehrere Beschlüsse zur Anpassung der AVO gefasst. Zum einen wurde klargestellt, dass sich die in § 34 Abs. 5 geregelten Mitwirkungspflichten der Mitarbeiter ausdrücklich auf betriebsbedingte Kündigungen beziehen. Zum zweiten wurde an verschiedenen Stellen des Regelwerks mit Wirkung zum 1. Dezember 2026 die bislang geforderte Schriftform durch die Textform ersetzt, etwa bei Mitteilungen wie der Anzeige einer Nebentätigkeit. Für den Abschluss von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsverträge sowie andere rechtsgestaltende Vereinbarungen mit besonderer Tragweite bleibt es hingegen unverändert bei der Schriftform.
Weiter hat die Kommission eine klarstellende Protokollerklärung zur Definition von Überstunden nach § 7 verabschiedet. Danach ist diese Definition für das vorliegende Regelwerk ohne praktische Relevanz, da verpflichtende Arbeitszeitkonten gelten und der Begriff der Überstunden – anders als im TVöD – nicht zur Anwendung kommt.
Die Beschlüsse wurden anschließend Herrn Bischof Dominicus sowie Herrn Weihbischof und Offizial Theising übermittelt. Nach deren Inkraftsetzung erfolgt die Veröffentlichung in den Kirchlichen Amtsblättern; danach wird die AVO in ihrer 94. Änderung neu herausgegeben.
Zum 1. Juni 2026 gab es innerhalb der Kommission einen personellen Wechsel: Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta begrüßt Frau Katrin Brinkmann als neues Mitglied und Vertreterin der Dienstgeberseite (Bistum Osnabrück). Sie folgt damit Herrn René Kollai, der mit Ablauf des Monats Mai 2026 in den Ruhestand ausgeschieden ist.





