Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (AVO), in der Fassung der 89. Änderung vom 20. Juni 2024. Ältere Fassungen der AVO sind auf Anfrage erhältlich.
Ordnung für die Kirchliche Schlichtungsstelle im Bistum Osnabrück (SchliO-OS) zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen in der ab dem 15.05.2023 geltenden Fassung
Ordnung für die Kirchliche Schlichtungsstelle im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (SchliO-OL) zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen in der ab dem 15.05.2023 geltenden Fassung
Eingruppierungsregelungen im Rahmen der Überleitung in den TVöD (VKA) zur Entgeltordnung der Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (AVO)
Übergangsregelungen zur Entgeltordnung der Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (AVO) für Dienstverhältnisse, die im Zeitraum 2005-2019 von AVO-Änderungen betroffen waren
Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Münster (MAVO-MS) in der ab dem 01.06.2021 geltenden Fassung.
Hier finden Sie den Link zum Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG).
Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO) in der ab 01.01.2023 geltenden Fassung mit den zugehörigen Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst
Ordnung für die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für die Diözese Osnabrück und die Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg) (KODA-O OS-OL) in der ab 01.01.2021 geltenden Fassung
Ordnung für die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) in der Diözese Osnabrück (DiAG-Ordnung) in der ab dem 01.07.2020 geltenden Fassung
Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Osnabrück (MAVO-OS) in der ab dem 01.02.2021 geltenden Fassung
Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. Februar 2010
Hier finden Sie das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EntgFG).
Hier finden Sie den Link zum Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).
Die offiziellen Gesetz- und Mitteilungsblätter des Bistums Osnabrück und des Bistums Münster mit Anordnungen der Bischöfe und Generalvikare
Unter diesem Link finden Sie das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Bistum Osnabrück, Diözesane Koordinationsstelle zur Prävention
Leitung Hermann Mecklenfeld (Telefon 0541 3264774)
Offizialat Vechta, Prävention von Macht-Missbrauch und sexualisierter Gewalt
Leitung Volker Hülsmann (Telefon 04441 872-150)
Aktuelle datenschutzrechtliche Regeln für kirchliche Einrichtungen; siehe auf der Website den Menüpunkt „Recht“ mit Veröffentlichungen für das Bistum Osnabrück und das Offizialat Vechta. Diözesandatenschutzbeauftragter für beide Regionen ist Andreas Mündelein (Kontakt siehe dort im Impressum)
Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Kirchenvermögen und Anweisungen für die Praxis im Bistum Osnabrück und im Offizialat Vechta