Bericht der 157. KODA-Sitzung

Am 12. März 2026 kam die Regional-KODA Osnabrück/Vechta zu ihrer 157. Sitzung im Kloster Frenswegen in Nordhorn zusammen. In der Sitzung wurden vier Änderungen der AVO beschlossen. Die Beschlüsse wurden anschließend Herrn Bischof Dominicus sowie Herrn Weihbischof und Offizial Theising zur Inkraftsetzung übermittelt. Nach deren Inkraftsetzung erfolgt die Veröffentlichung in den Kirchlichen Amtsblättern; danach wird die AVO in ihrer 93. Änderung neu herausgegeben.
Inhaltlich befassen sich die Beschlüsse mit folgenden Themen:

  1. Tätigkeitsbeschreibung von Kirchenmusikern

Aufgrund veränderter Anforderungen im Dienst von Kirchenmusikern wird die Beschreibung der Aufgaben aktualisiert. Vorgaben zu Zeitansätzen für den Beschäftigungsumfang entfallen.

  1. Anknüpfung der verkürzten Kündigungsfrist an die Dauer einer vereinbarten Probezeit

Die Anpassung von § 34 Absatz 1 Satz 1 stellt klar, dass die zweiwöchige Kündigungsfrist ausschließlich während einer tatsächlich vereinbarten Probezeit gilt. Damit wird verhindert, dass sie bei kürzer vereinbarter Probezeit gleichwohl bis zum Ablauf von sechs Monaten zur Anwendung kommt.

  1. Anpassung von Arbeitsbefreiungstatbeständen

Durch die Einbeziehung von Pflegekindern und Pflegeeltern in die Regelungen zur Arbeitsbefreiung bei Tod bzw. schwerer Erkrankung sowie von Stief- und Pflegekindern bei kirchlicher Eheschließung werden sie leiblichen Kindern und nahen Familienangehörigen gleichgestellt. Zudem wird der Anspruch auf Arbeitsbefreiung bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und vergleichbaren religiösen Feiern erweitert: Diese Anlässe gelten nun auch, wenn sie den Beschäftigten selbst sowie seine Stief- oder Pflegekinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten betreffen.

  1. Flexibilisierung des Arbeitszeitkontos beim nichtlehrenden Personal an katholischen Schulen

Für das nichtlehrende Personal besteht die Möglichkeit, die Grenzen des Arbeitszeitkontos durch eine Dienstvereinbarung bzw. durch eine Individualvereinbarung zu erweitern. Damit kann berücksichtigt werden, dass Arbeitszeiten im Verlauf des Schuljahres innerhalb und außerhalb der Unterrichtszeiten in unterschiedlichem Umfang anfallen.