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KODA-News, Dienstgeberbriefe, Termine und Ankündigungen

Bericht der 154. KODA-Sitzung

Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta hat am 20. März 2025 im St. Antoniushaus in Vechta zum 154. Mal getagt. Sie hat drei Beschlüsse zur AVO gefasst. Diese wurden bereits von Herrn Bischof Dominicus sowie Herrn Weihbischof und Offizial Theising in Kraft gesetzt. Sie werden in den Kirchlichen Amtsblättern veröffentlicht. Anschließend wird die neue Ausgabe der AVO (91. Änderung) erscheinen. Die aktuellen Beschlüsse betreffen folgende Regelungen:

  1. Anrechnung von Stufenlaufzeit bei Dienstgeberwechsel

Ein Wechsel zwischen kirchlichen Arbeitgebern führte bislang zwingend dazu, dass die Stufenlaufzeit neu begann. Zukünftig haben Dienstgeber die Möglichkeit, die bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit aus einem vorangehenden Dienstverhältnis beim neuen Arbeitsverhältnis anzurechnen (Satz 2 der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Abs. 2a AVO).

  1. Förderung von Ehrenamt

Die KODA misst dem Ehrenamt eine hohe Bedeutung zu, nicht nur innerhalb der Kirche, sondern auch im gesellschaftlichen Miteinander. Daher werden Dienstgeber angehalten, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter nach billigem Ermessen unter Einbeziehung betrieblicher Belange zu fördern (§ 3 Abs. 1, S. 7 AVO). Bestimmte Förderungsmaßnahmen sind damit nicht verbunden. Dabei kommt Dienstgebern ein Beurteilungsspielraum zu.

  1. Übernahme der Änderungstarifverträge für Lehrkräfte

Für Lehrkräfte an katholischen Schulen gelten bestimmte Regelungen aus den Tarifverträgen TV-L und TVÜ-Länder. Insbesondere ihre Vergütung orientiert sich an den Entgelttabellen dieser Tarife. Nachdem die Tariftexte aus der Tarifeinigung 2023 des öffentlichen Dienstes der Länder gegen Ende 2024 veröffentlicht wurden, konnte die Übernahme der angehobenen Entgeltsätze auch für den Geltungsbereich der Regional-KODA beschlossen werden. Zudem wurde der TV Inflationsausgleich mit einer Einmalzahlung bis zu 1.800 € übernommen.

Dienstgeberbrief III / 2024

Beschlüsse der 153. KODA-Sitzung:

  • Fahrradleasing: Die vorerst bis zum Jahresende 2024 befristete Regelung zum Fahrradleasing (§ 38B) wurde bis zum 31.12.2027 verlängert.
  • Besonders schwierige fachliche Tätigkeit im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Ausbildungsvergütung für Auszubildende in der Hauswirtschaft
  • Textbereinigungen in der AVO

KODA-Wahlen:

Darüber hinaus hat die Regional-KODA überarbeitete Fassungen der Regional-KODA-Ordnung und Geschäftsordnung beschlossen.

KODA-News III / 2024

Beschlüsse der 153. KODA-Sitzung

  • Fahrradleasing weiter möglich
  • Schutzregelungen für Stufenlaufzeiten im SuE
  • Vergütung der Auszubildenden in der Hauswirtschaft angeglichen
  • Veränderungen bei KODA-Wahlen

Beratungen

Obergrenze für Betriebsurlaub
Gleichstellungsfragen
Langzeitkonten und Arbeitszeitflexibilisierung

Informationen

Nachwahl für den Vermittlungsausschuss
Brigitte Kämper verabschiedet
Finanzberichte aus Osnabrück und Vechta

Fair.
Miteinander.
Verhandeln.

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