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Bericht der 156. KODA-Sitzung
Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta hat am 20. November 2025 im Haus Ohrbeck in Georgsmarienhütte zum 156. Mal getagt. Sie hat vier Beschlüsse zur AVO gefasst. Diese wurden Herrn Bischof Dominicus sowie Herrn Weihbischof und Offizial Theising zur Inkraftsetzung vorgelegt. Danach werden sie in den Kirchlichen Amtsblättern veröffentlicht. Anschließend wird die neue Ausgabe der AVO (92. Änderung) erscheinen. Die aktuellen Beschlüsse betreffen folgende Themen:
Die KODA hat die Übernahme der Regelungen aus der Tarifeinigung des Öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) vom 6. April 2025 beraten und beschlossen. Darin geht es im Wesentlichen um die
- Erhöhung der Vergütungssätze (rückwirkend ab 01.04.2025 / zum 01.05.2026),
- Möglichkeit der Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden/Woche (Erhöhungsstunden, ab 1.1.2026),
- Angleichung der Jahressonderzahlung für alle Mitarbeitenden auf einheitlich 85% (ab 1.1.2026),
- Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in bis zu drei arbeitsfreie Tage (Tauschtage, ab 1.1.2026),
- Erhöhung des Jahresurlaubs auf 31 Arbeitstage (ab 1.1.2027),
- Möglichkeit der Einrichtung von Langzeitkonten auf betrieblicher Ebene (rückwirkend ab 1.7.2025).
Ebenfalls beschlossen wurden die folgenden Anträge:
- Ausschluss der Anwendung der Lohngruppenverzeichnisse § 29 Abs. 2 TVÜ-VKA
- Aktualisierung der Ausnahmen vom Geltungsbereich der AVO gem. § 1E
- Bereinigung des AVO-Textes von nicht relevanten Formulierungen in Bezug auf Beschäftigte des Bundes
Des Weiteren wurde über die folgenden Themen beraten; eine Beschlussfassung ist in der folgenden KODA-Sitzung vorgesehen:
- Ausweitung der Arbeitsbefreiungstatbestände gemäß § 29 AVO (Antrag der MAS)
- Anpassung der Reisekostenordnung an die Niedersächsische ReisekostenVO (Antrag der DGS)
- Flexibilisierung des Arbeitszeitkontos beim nichtlehrenden Personal an kath. Schulen (Antrag der DGS)
Die KODA hat zudem eine Änderung in der Regional-KODA-Ordnung (RKO) vorgenommen. Demnach sind Mitarbeitende gemäß § 8 Abs. 1, Nr. 4 RKO von der Wahl der mitarbeiterseitigen KODA-Mitglieder ausgeschlossen, wenn sie – losgelöst von einer etwaigen Betreuung – infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
11. KODA-Arbeitsrechtstagung im Ludwig-Windthorst-Haus Lingen
Am 4. November 2025 fand die 11. KODA-Arbeitsrechtstagung statt. Insgesamt etwa 120 Teilnehmende – sowohl Mitarbeitende als auch Dienstgeber – waren dazu ins Ludwig-Windthorst-Haus nach Lingen gekommen.

Im Mittelpunkt stand das Thema Arbeitszeit, zu dem Dr. Oliver Stettes, Leiter der Abteilung Arbeitswelt und Tarifpolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft, einen Impulsvortrag hielt. Darin machte er deutlich, wie relevant die Organisation der Arbeitszeit branchenübergreifend in den Betrieben zukünftig sein wird, um die sich abzeichnende Arbeitskräftelücke zumindest annähernd auffangen zu können. Während die Beschäftigung in den vergangenen Jahren gestiegen sei, gehe das Arbeitsvolumen stetig zurück – nicht zuletzt, weil immer mehr Menschen kürzer arbeiten oder früher in Rente gehen wollten. Dr. Stettes warnte davor, dass in den nächsten Jahren Millionen Arbeitsstunden verloren gehen werden, die Deutschland wirtschaftlich fehlen würden. Eine Antwort könne vorrangig in mehr Flexibilität liegen: Flexible Arbeitszeitmodelle erhöhten die Zufriedenheit und Bindung der Beschäftigten, setzten aber Vertrauen und Eigenverantwortung voraus. Arbeitszeit sei der Schlüssel zur Fachkräftesicherung und zur Zukunftsfähigkeit auch kirchlicher Betriebe.

Im weiteren Verlauf der Tagung konnten die Teilnehmenden das Thema in vier parallelen Workshops vertiefen, die in zwei Durchgängen vormittags und nachmittags angeboten wurden: Langzeitkonten, Arbeitszeitflexibilisierung, vorgerichtliches Schlichtungsverfahren sowie Anwendungsfragen zur AVO.
Zum Abschluss präsentierten Dr. Alireza Khostevan und Guido Hermes einige aktuelle branchenübergreifende Urteile aus dem Arbeits- und Tarifrecht, die zu einem unterhaltsamen Ausklang der Tagung beitragen sollten. Die Teilnehmenden hatten zuvor die Möglichkeit, in einer digitalen Umfrage zum gerichtlichen Ausgang der jeweiligen Fälle ihr Wissen zu testen. Die Umfrageergebnisse wurden in den Vortrag einbezogen.
Die KODA-Arbeitsrechtstagung wird von der Regional-KODA Osnabrück/Vechta alle zwei Jahre veranstaltet und soll einen Austausch zwischen Mitarbeitenden, Dienstgebervertretern und KODA-Mitgliedern unter einem jeweiligen Leitthema ermöglichen.
Die Präsentationen stehen hier zum Download bereit:
KODA-News II / 2025
Bericht aus der 155. KODA-Sitzung
- Informationsblatt zum Fahrradleasing
- Reflexionstage für die Regional-KODA
- Langzeit- / Lebensarbeitszeitkonten
- Neuer Fachausschuss für den Liturgischen Dienst
- Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
- Teilnahme an Exerzitien und Einkehrtagen
- Arbeitsrechtstagung am 4. November 2025 in Lingen










