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KODA-News, Dienstgeberbriefe, Termine und Ankündigungen

Dienstgeberbrief III / 2025

Themen der 156. KODA-Sitzung:

  • Übernahme der Tarifeinigung TVöD vom 6. April 2025
  • Anhebung der Tabellenentgelte
  • bis zu 3 Erhöhungsstunden pro Woche
  • 85% Jahressonderzahlung und Tauschtage
  • 31 Arbeitstage Urlaub
  • Langzeitkonten
  • Ausnahmen vom Geltungsbereich AVO
  • Weitere Arbeitsbefreiungstatbestände (§ 29)
  • Übernahme der Niedersächsische Reisekostenverordnung
  • Wahlberechtigung
  • Arbeitsrechtstagung am 4. November 2025
  • Dienstgeberschulung Arbeitsrecht
  • u.a.

KODA-News III / 2025

Bericht aus der 156. KODA-Sitzung
  • Übernahme des TVöD-Abschlusses
  • Aktualisierung und Verschlankung der AVO
  • Anpassungen zur Arbeitsbefreiung
  • Anpassung der Reisekostenordnung
  • Flexibilisierung des Arbeitszeitkontos beim nichtlehrenden Personal an katholischen Schulen

Informationen:

  • Nur sieben feste Schließtage jährlich: Kita Senfkorn in Diepholz
  • Schlichtungsergebnis: Volle Zulage für Praxisanleitung bei Teilzeitbeschäftigten
  • Arbeitsrechtstagung am 4. November 2025 in Lingen
  • Austausch mit Heilpädagog*innen

Bericht der 156. KODA-Sitzung

Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta hat am 20. November 2025 im Haus Ohrbeck in Georgsmarienhütte zum 156. Mal getagt. Sie hat vier Beschlüsse zur AVO gefasst. Diese wurden Herrn Bischof Dominicus sowie Herrn Weihbischof und Offizial Theising zur Inkraftsetzung vorgelegt. Danach werden sie in den Kirchlichen Amtsblättern veröffentlicht. Anschließend wird die neue Ausgabe der AVO (92. Änderung) erscheinen. Die aktuellen Beschlüsse betreffen folgende Themen:

Die KODA hat die Übernahme der Regelungen aus der Tarifeinigung des Öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) vom 6. April 2025 beraten und beschlossen. Darin geht es im Wesentlichen um die

  1. Erhöhung der Vergütungssätze (rückwirkend ab 01.04.2025 / zum 01.05.2026),
  2. Möglichkeit der Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden/Woche (Erhöhungsstunden, ab 1.1.2026),
  3. Angleichung der Jahressonderzahlung für alle Mitarbeitenden auf einheitlich 85% (ab 1.1.2026),
  4. Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in bis zu drei arbeitsfreie Tage (Tauschtage, ab 1.1.2026),
  5. Erhöhung des Jahresurlaubs auf 31 Arbeitstage (ab 1.1.2027),
  6. Möglichkeit der Einrichtung von Langzeitkonten auf betrieblicher Ebene (rückwirkend ab 1.7.2025).

Ebenfalls beschlossen wurden die folgenden Anträge:

  1. Ausschluss der Anwendung der Lohngruppenverzeichnisse § 29 Abs. 2 TVÜ-VKA
  2. Aktualisierung der Ausnahmen vom Geltungsbereich der AVO gem. § 1E
  3. Bereinigung des AVO-Textes von nicht relevanten Formulierungen in Bezug auf Beschäftigte des Bundes

Des Weiteren wurde über die folgenden Themen beraten; eine Beschlussfassung ist in der folgenden KODA-Sitzung vorgesehen:

  1. Ausweitung der Arbeitsbefreiungstatbestände gemäß § 29 AVO (Antrag der MAS)
  2. Anpassung der Reisekostenordnung an die Niedersächsische ReisekostenVO (Antrag der DGS)
  3. Flexibilisierung des Arbeitszeitkontos beim nichtlehrenden Personal an kath. Schulen (Antrag der DGS)

Die KODA hat zudem eine Änderung in der Regional-KODA-Ordnung (RKO) vorgenommen. Demnach sind Mitarbeitende gemäß § 8 Abs. 1, Nr. 4 RKO von der Wahl der mitarbeiterseitigen KODA-Mitglieder ausgeschlossen, wenn sie – losgelöst von einer etwaigen Betreuung – infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Fair.
Miteinander.
Verhandeln.

Fair.
Miteinander.
Verhandeln.